Flaschenrichter der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main (ZK3)
Ina Frost
Silke Monro-Kabel
RiLG Heiser
Anlass: Einstweiliges Verfügungsverfahren der Patricia Cronemeyer, Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, Hamburg
„dass Sie es auch nach zweimaliger Aufforderung unterlassen, dafür zu sorgen, dass mir die Prozessdokumente per EGVP zugehen, bestätigt den Eindruck, dass Sie keine ehrenwerte Richterin, sondern eine dreiste und eidvergessene Aktivistin sind, die in ihrer Position ihr Unwesen treibt.
Sie haben keinen Respekt vor dem Recht.
Ihre unhaltbaren Beschlüsse sind das Ergebnis des in Deutschland verbotenen Prinzips „in Ansehen der Person“. Sie kommen Ihren Pflichten nicht nach und missachten den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dass Ihnen das so offen und direkt vorgehalten wird, scheint Sie zusätzlich zu frustrieren und zu verbitterten Handlungen zu treiben. Dass Sie mir im KFB-Verfahren darüber hinaus kein rechtliches Gehör gewährt haben, was nach der Zivilprozessordnung zwingend vorgesehen ist, entlarvt Sie ein weiteres Mal als frustrierte, unterkomplexe Person ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein. Der Schaum vor Ihrem Mund, den Sie vor lauter ideologischem Eifer produzieren, lässt Ihre Handlungen ins Lächerliche abdriften.“
Ein Beschluss ohne Begründung, eine unzuständige Zivilkammer und ein Verstoß gegen das Willkürverbot: Der Vorgang um die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main unter dem Vorsitz von Ina Frost zeigt, wie kaltschnäuzig und gewissenlos Richter sich von Gesetzesgrundlagen und geltendem Recht entfernen. Trotz Zuständigkeitsvorschriften wurde dem Antrag auf Abgabe an das sachlich und örtlich zuständige Landgericht Hamburg nicht entsprochen. Stattdessen fand die Kammer unter Übergehung aller zutreffenden Fakten zu einem (Gefälligkeits)Beschluss, der keine Begründung enthält. Die drei “Richter” ignorierten und übergingen gefestigte Rechtsmaßstäbe, wie sie etwa heutzutage für den fliegenden Gerichtsstand gelten. Eine derartige Missachtung elementarer Rechtsprinzipien zieht nun Konsequenzen nach sich: Gegen die Vorsitzende Richterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird gemäß § 339 StGB Strafanzeige erstattet.